Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche erbrechtlichen Fragestellungen:
Vorsorge - Fürsorge - Nachsorge
Vorsorge umfasst:
- Erstellung, Überprüfung und Änderung von Vorsorgevollmachten
- Beratung zum Sinn und Erstellung von Betreuungsverfügungen
- Erläuterung und Formulierung von Patientenverfügungen
- Gestaltung von Sorgeverfügungen
- Beratung und Vorbereitung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen letztwillige Verfügungen
Zur Fürsorge zähle ich z.B.:
- Umfassende Betreuung und Beratung in und Vorbereitung auf die letzte Lebensphase
- Überwachung bzw. Umsetzung des Willens eines Volmachtgebers
- Vermeidung von Heimunterbringung für minderjährige Waisen
- Gestaltung und Sicherung lebzeitiger Vermögensübertragungen
- Begleitung der Unternehmensnachfolge
Nachsorge heißt:
- Umsetzung des Erblasserwillens bei Testamentsvollstreckung
- Vermögenserhalt durch Nachlassverwaltung
- Umsetzung von Erbverträgen
- Verwaltung von Erbengemeinschaften
- Streitvermeidung bei der Teilung des Nachlasses
- gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
- Geltendmachung des Pflichtteils
- Abwehr überhöhter Pflichtteilsforderungen






